3.Säule Angebot & Vergleich
Die gebundene Vorsorge mit einer Säule 3a wird vom Staat mit steuerlichen Vorteilen gefördert und steht in der Schweiz wohnhaften und steuerpflichtigen Erwerbstätigen offen. Durch die steuerlichen Vorteile bestehen jedoch einige Vorschriften und Einschränkungen bei der Verfügbarkeit der Vorsorge.
Beiträge:
Die maximale Höhe der möglichen jährlichen Beiträge sind gesetzlich geregelt:
- mit Persionskasse: CHF 6'365.-
- ohne Pensionskasse: CHF 31'824, max. 20% des Erwerbseinkommens
Steuervorteil:
Die Beiträge an die Säule 3a können jeweils vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die gesparten Beiträge sowie Erträge sind während der Vorsorgedauer Verrechnungs- und Einkommens-steuerfrei. Bei der Auszahlung wird das Vorsorgekapital zu einem reduzierten Satz versteuert!
Auszahlung:
Die Gelder sind nur bei folgenden Fällen möglich:
- 5 Jahre vor der AHV-Pension
- Einkauf in die Pensionskasse
- Eintritt in berufliche Selbständigkeit
- Finanzierung von Wohneigentum
- Auswanderung aus der Schweiz
- Invalidität
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