Steuer Tipps und Informationen
Beim ausfüllen der Steuererklärung sollten einige wichtige Punkte beachtet werden. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte und geben Ihnen einige Tipps und Ideen.
Wer ist Steuerpflichtig?
Unbeschränkte Steuerpflicht besteht für Personen, welche ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt in der Schweiz haben. Ein Aufenthalt ist steuerpflichtig wenn eine Person während 30 Tagen in der Schweiz erwerbstätig ist oder wenn Sie sich über 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhält.
Einkommens- und Vermögenssteuer
Versteuert werden die Einkünfte und Vermögen. Die Einkommenssteuer setzt sich aus dem Total aller Einkünfte zusammen, welche aus Erwerbstätigkeiten stammen. Der steuerbare Einkommensbetrag wird erst nach diversen Abzügen ermittelt. Bei dem Vermögen wird das komplette Vermögen abzüglich Schulden versteuert.
Direkte Bundessteuer
Privatpersonen (natürliche Personen): Die direkte Bundessteuer wird auf dem Einkommen erhoben.
Juristische Personen (Unternehmen & Gesellschaften): Die direkte Bundessteuer wird auf den Gewinn erhoben. Über den Einkommenssteuerrechner der Steuerverwaltung können Sie die höhe Ihres Beitrages berechnen.
Abzüge
Verschiedene Abzüge sind möglich, welche je nach Kanton verschieden sind. Folgende Arten von Abzügen sind möglich:
- Kosten für die Erzielung ihres Einkommens
- Allgemeine Abzüge: AHV- und IV-Beiträge; Vorsorgebeiträge; Krankenkassen- und Lebensversicherungs-Beiträge; gemeinnützige Spenden; private Schuldzinsen.
- Sozialabzüge: Kinderabzug; Abzug bei Kinderbetreuung durch Dritte; Abzug für unterstützungsbedürftige Personen.
Steuererklärung Frist
Die Steuererklärung muss innerhalb einer Frist, welche jeweils der Kanton bestimmt, eingereich werden. Über die Internetseiten der meisten Gemeinden kann jeweils eine Fristerstreckung beantragt werden. Das Steueramt Zürich bietet eine gute Übersicht der Gemeinde Websites.
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